Betreuungsrecht
Betreuungsrecht – Vorsorge für den Ernstfall
Das Betreuungsrecht regelt, wer im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit rechtlich für Sie handeln darf – etwa bei Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen. Ohne entsprechende Vorsorge bestimmt das Gericht eine gesetzliche Betreuung.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können Sie selbst festlegen, wer Sie im Ernstfall vertreten darf und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Wir informieren Sie gerne über die Unterschiede dieser Dokumente und zeigen Ihnen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können – verständlich und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.