Patientenverfügung
Patientenverfügung – selbst bestimmen, wenn man es selbst nicht mehr kann
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, mit dem Sie medizinische Entscheidungen für den Fall regeln, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind – etwa durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Sie legen damit im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen getroffen oder unterlassen werden sollen.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie u. a.:
- ob lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung durchgeführt werden sollen,
- wie in Situationen ohne Aussicht auf Heilung oder Bewusstsein entschieden werden soll,
- ob Schmerz- und Palliativversorgung Vorrang hat,
- welche Wünsche Sie bezüglich Sterbebegleitung und seelischer Betreuung haben.
Die Verfügung richtet sich an behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal und gibt ihnen rechtlich bindende Anweisungen – vorausgesetzt, sie ist klar formuliert und auf die jeweilige Situation anwendbar.
Warum ist eine Patientenverfügung so wichtig?
Viele Menschen möchten nicht „um jeden Preis“ am Leben erhalten werden, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Mit einer Patientenverfügung vermeiden Sie, dass fremde Dritte – oder ein Gericht – über Ihre medizinische Versorgung entscheiden müssen. Sie entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen, die sonst in schwerer emotionaler Lage Entscheidungen treffen müssten.
Form und Gültigkeit
Eine Patientenverfügung muss:
- schriftlich vorliegen (nicht nur mündlich),
- von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein,
- klar und konkret formuliert sein (keine unbestimmten Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ allein).
Es ist empfehlenswert, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein Datum und eine erneute Unterschrift helfen dabei, die Aktualität zu bestätigen.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung ist oft Teil eines umfassenden Vorsorgepakets. Zusätzlich sinnvoll sind:
- eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, medizinische Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen;
- eine Betreuungsverfügung, mit der Sie festlegen, wen das Gericht im Betreuungsfall bestellen soll – und wen nicht.
Aufbewahrung und Information
Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut auffindbaren Ort auf, am besten gemeinsam mit anderen Vorsorgedokumenten. Informieren Sie Ihre Angehörigen, Ihren Hausarzt oder Bevollmächtigte darüber. Eine Registrierung bei der Bundesnotarkammer ist für Vorsorgevollmachten möglich, für Patientenverfügungen allerdings nicht zwingend.
Wir beraten Sie gerne
Gerne informieren wir Sie über die Erstellung, sichere Aufbewahrung und sinnvolle Kombination mit anderen Vorsorgeregelungen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen vertrauenswürdige Ansprechpartner – etwa Notare, Ärzte oder Fachanwälte – für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Patientenverfügung.