Erbrecht

Erbrecht in Deutschland – Was Hinterbliebene wissen sollten


Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern oft auch viele rechtliche und organisatorische Fragen. Das deutsche Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person geschieht – wer erbt, in welcher Reihenfolge, und unter welchen Voraussetzungen.


Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister und deren Nachkommen
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten etc.

Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt zusätzlich zu den Verwandten – der genaue Anteil hängt vom Güterstand ab (z. B. Zugewinngemeinschaft).



Testament und Erbvertrag

Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag tun. Damit lassen sich z. B.:

  • einzelne Personen gezielt bedenken oder ausschließen,
  • ein Alleinerbe bestimmen,
  • eine Erbengemeinschaft vermeiden,
  • Vorsorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige treffen.

Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen sein. Alternativ kann es auch notariell beurkundet werden.


Pflichtteil

Selbst wenn ein naher Angehöriger im Testament nicht bedacht wird, steht ihm unter Umständen ein Pflichtteil zu – dies betrifft insbesondere Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen.


Erbschein und Nachlassregelung

Für viele Nachlassangelegenheiten – etwa bei Banken oder Behörden – benötigen Erben einen Erbschein, der beim Nachlassgericht beantragt wird. Auch das Ausschlagen eines Erbes ist möglich, z. B. bei Überschuldung des Nachlasses.



Unser Service: Begleitung & Vermittlung


Als Bestattungsunternehmen stehen wir Ihnen nicht nur in der Zeit des Abschieds bei, sondern unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Vermittlung zu erfahrenen Rechtsanwälten oder Notaren im Bereich Erbrecht. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – und geben Orientierung in einer oft unübersichtlichen Lage.


🏛️ Nachlassgerichte in Berlin

In Berlin sind die Amtsgerichte als Nachlassgerichte zuständig für:

  • die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
  • die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen,
  • die Einleitung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.

Hier einige wichtige Nachlassgerichte in Berlin:

  • Amtsgericht Charlottenburg
  • Adresse: Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
  • Telefon: (030) 90177-0


  • Amtsgericht Mitte – Abteilung Nachlass
  • Adresse: Littenstraße 12–17, 10179 Berlin
  • Telefon: (030) 9023-0


  • Amtsgericht Lichtenberg
  • Adresse: Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin
  • Telefon: (030) 90253-0



  • Amtsgericht Köpenick
  • Adresse: Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin
  • Telefon: (030) 90247-0


Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit der Nachlassgerichte in Berlin sich nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen richtet.


⚖️ Nachlassgerichte in Brandenburg

In Brandenburg sind die Amtsgerichte ebenfalls für Nachlassangelegenheiten zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.

Einige wichtige Nachlassgerichte in Brandenburg sind:

  • Amtsgericht Potsdam
  • Adresse: Hegelallee 8, 14467 Potsdam
  • Telefon: (0331) 2017-0


  • Amtsgericht Brandenburg an der Havel
  • Adresse: Magdeburger Straße 51, 14770 Brandenburg an der Havel
  • Telefon: (03381) 39-0



Für spezielle Fälle, wie wenn der Erblasser keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, kann das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig sein.